Absatz eins,Europäische Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Europäisches Patentübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2007,
Artikel 52
13.12.2007