Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2008,
Artikel 13
01.05.2008
Die Vertragsparteien unterrichten einander auf diplomatischem Weg über die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen staatlichen Stellen.