in der Einrichtung bereits angewendet werden oder
Vereinfachungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2008,
römisch fünf
Paragraph 2
01.05.2008
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß Paragraph eins, darf nur erfolgen, wenn die beantragten genetischen Analysen in den in der Anlage 1 genannten etablierten Indikationsbereichen erfolgen und nach etablierten Methoden durchgeführt werden, die
11.09.2017
20005774
NOR40097638