Kurztitel

Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2008,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.03.2008

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Text

ARTIKEL 1

ZIELSETZUNG

Dieses Abkommen zielt darauf ab, die Bedingungen des Seefrachtverkehrs von und nach China, von und nach der Gemeinschaft sowie von und nach der Gemeinschaft und China einerseits und Drittländern andererseits zum Nutzen der Wirtschaftsbeteiligten der Vertragsparteien zu verbessern. Es beruht auf den Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit im Seeverkehr, des freien Zugangs zu Ladungen und Drittländerverkehren sowie des unbeschränkten Zugangs zu Häfen und Hilfsdiensten mit diskriminierungsfreier Behandlung bei deren Inanspruchnahme und bei der Handelspräsenz. Es deckt alle Aspekte des Haus-zu-Haus-Service ab.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2024

Gesetzesnummer

20005773

Dokumentnummer

NOR40097622