Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2008,
Paragraph 2
01.04.2008
Kein Sitzungsgeld steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitsmarktservice und der Bundesministerien zu, die im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtung – in welcher Funktion auch immer – an der Sitzung teilnehmen.