Kurztitel

Änderung der Landesgrenze Burgenland - Niederösterreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 389 aus 1977, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Verlauf der Landesgrenze zwischen den Ländern Burgenland und Niederösterreich wird im Bereich der burgenländischen Gemeinde Leithaprodersdorf (Katastralgemeinde Stotzing) und der niederösterreichischen Marktgemeinde Au am Leithaberge (Katastralgemeinde Au am Leithagebirge) von dem in der Mitte des Edelbaches liegenden Grenzpunkt Nr. 3144 der Katastralgemeinde Stotzing bis zu dem bachabwärts und nordwestlich von diesem Grenzpunkt gleichfalls in der Mitte des Edelbaches liegenden Grenzpunkt 6683 der Katastralgemeinde Au am Leithagebirge durch das Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte (Anlage 1) mit der Maßgabe bestimmt, daß die Landesgrenze von einem Grenzpunkt zum nächsten geradlinig verläuft.
  2. Absatz 2,Der Verlauf der Landesgrenze nach Absatz eins, ist im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) dargestellt.