Kurztitel

Landesgrenze Oberösterreich - Steiermark - Bereich Laussabach

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 62 aus 1973, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Steiermark ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde Weyer-Land (politischer Bezirk Steyr-Land) und der steiermärkischen Gemeinde Weißenbach an der Enns (politischer Bezirk Liezen) zwischen den Abgrenzungslinien Nr. 1 und Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 sowie Nr. 5 und Nr. 6 durch die Mittellinie des Laussabaches bestimmt. Die Abgrenzungslinien sind Gerade, die durch je zwei mit gleichen Ziffern bezeichnete, koordinatenmäßig ausgewiesene Festpunkte festgelegt sind; ihre Lage ist im beiliegenden Plan im Maßstab 1 : 5760 dargestellt.
  2. Absatz 2,Die Mittellinie des Laussabaches ist eine ausgeglichene, fortlaufende Linie, die von den beiderseitigen Benetzungslinien bei mittlerer Wasserführung gleich weit entfernt ist.