Absatz einsGewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Ziffer einsHaushaltsnahe Dienstleistungen insbesondere:
- Litera aZubereitung von Mahlzeiten
- Litera bVornahme von Besorgungen
- Litera cReinigungstätigkeiten
- Litera dDurchführung von Hausarbeiten
- Litera eDurchführung von Botengängen
- Litera fSorgetragung für ein gesundes Raumklima
- Litera gBetreuung von Pflanzen und Tieren
- Litera hWäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
- Ziffer 2Unterstützung bei der Lebensführung insbesondere:
- Litera aGestaltung des Tagesablaufs
- Litera bHilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Ziffer 3Gesellschafterfunktion insbesondere:
- Litera aGesellschaft leisten
- Litera bFühren von Konversation
- Litera cAufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
- Litera dBegleitung bei diversen Aktivitäten
- Ziffer 4Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben
- Ziffer 5praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel
- Ziffer 6Organisation von Personenbetreuung.