Absatz einsDem Antrag auf eine Genehmigung gemäß Paragraph 37, sind in vierfacher Ausfertigung insbesondere anzuschließen:
- Ziffer einsAngaben über die Eignung des vorgesehenen Standortes;
- Ziffer 2Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projekts;
- Ziffer 3die grundbücherliche Bezeichnung der von der Behandlungsanlage betroffenen Liegenschaft unter Anführung des Eigentümers und unter Anschluss eines amtlichen Grundbuchsauszugs, der nicht älter als sechs Wochen ist;
- Ziffer 4die Zustimmungserklärung des Liegenschaftseigentümers, auf dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet werden soll, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist;
- Ziffer 5die Bekanntgabe der Inhaber rechtmäßig geübter Wassernutzungen;
- Ziffer 6eine Betriebsbeschreibung einschließlich der Angaben der zu behandelnden Abfallarten, der Behandlungsverfahren und eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstiger Betriebseinrichtungen;
- Ziffer 7eine Baubeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen;
- Ziffer 8eine Beschreibung der beim Betrieb der Behandlungsanlage zu erwartenden anfallenden Abfälle und der Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung (Abfallwirtschaftskonzept gemäß Paragraph 10, Absatz 3,);
- Ziffer 9eine Beschreibung der zu erwartenden Emissionen der Behandlungsanlage und Angaben über die Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, die Verringerung der Emissionen.