Geschäftsordnung der Präsidentschaftskanzlei
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2008,
Entschl. d. BPräs.
Paragraph eins
13.03.2008
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Die Präsidentschaftskanzlei ist berufen, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen. Sie untersteht dem Bundespräsidenten.
21.10.2021
20005737
NOR40097060