Verlauf und Berichtigung der Staatsgrenze Österreich – Ungarn
Bundesgesetzblatt Nr. 657 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
BG
Paragraph 2
01.01.2008
11/02 Grenzänderungen
Der Verlauf der Staatsgrenze ist unbeweglich und zwar auch dann, wenn natürliche Veränderungen im Gelände eintreten; dies gilt auch für den Verlauf der Staatsgrenze in Gewässern.
30.11.2022
10001085
NOR40096999