Internationale Meter-Convention
RGBl. Nr. 20/1876
Vertrag – Multilateral
Artikel 14
31.12.1875
99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.)
Der gegenwärtige Vertrag wird nach den in jedem Staate bestehenden constitutionellen Gesetzen ratificirt werden, und es sollen die Ratificationen in Zeit von sechs Monaten, oder wo möglich früher zu Paris ausgewechselt werden. Der Vertrag tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft.
Zur Urkunde dessen haben ihn die betreffenden Bevollmächtigten unterzeichnet und demselben ihr Wappensiegel beigedrückt.
So geschehen zu Paris, den 20. Mai 1875
16.03.2021
10011187
NOR40096922