Internationale Meter-Convention
RGBl. Nr. 20/1876
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
31.12.1875
99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.)
Die französische Regierung wird die nöthigen Maßregeln treffen, um die Erwerbung oder vorkommendenfalls die Erbauung eines speciell zu diesem Zwecke bestimmten Gebäudes gemäß den, in dem gegenwärtigen Vertrage beigefügten Reglement enthaltenen Bedingungen möglichst zu fördern.
16.03.2021
10011187
NOR40096910