Internationale Meter-Convention
RGBl. Nr. 20/1876
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
31.12.1875
99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.)
Die hohen vertragschließenden Staaten kommen überein, unter dem Namen „Internationales Maß- und Gewichtsbureau“ ein wissenschaftliches und permanentes Institut mit dem Sitze in Paris auf gemeinschaftliche Kosten zu gründen und zu unterhalten.
16.03.2021
10011187
NOR40096909