Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – Zusatzprotokoll Z2 – Schlepperei
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins,
30.12.2007
29/08 Strafrecht
(1) Dieses Protokoll ergänzt das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Es ist zusammen mit dem Übereinkommen auszulegen.
(2) Das Übereinkommen findet sinngemäß auf dieses Protokoll Anwendung, sofern im Protokoll nichts anderes vorgesehen ist.
(3) Die in Übereinstimmung mit Artikel 6 dieses Protokolls umschriebenen Straftaten werden als in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen umschriebene Straftaten angesehen.
06.05.2025
20005710
NOR40096824