welche Anforderungen an die erforderliche räumliche und technische Ausstattung sowie an die einzuhaltenden Hygienestandards, weiters an ein ausreichendes Qualitätssystem und das Organisationsschema zu stellen sind,
Gewebesicherheitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2008,
BG
Paragraph 30,
20.03.2008
GSG
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend kann durch Verordnung nähere Bestimmungen darüber erlassen,
Einschulungsmaßnahme, Fortbildungsmaßnahme, Qualitätsstandard
27.09.2017
20005698
NOR40096697