Absatz einsSämtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Lagerung von Zellen und Geweben sind in SOPs festzulegen. Die Lagerung hat dem Stand von Wissenschaften und Technik zu entsprechen.
Gewebesicherheitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2008,
BG
Paragraph 14,
20.03.2008
GSG
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
27.09.2017
20005698
NOR40096681