Absatz eins,Den Versteigerungstermin bestimmt
- Ziffer einsder zur Durchführung einer Versteigerung bestellte Versteigerer,
- Ziffer 2der Leiter der Auktionshalle bei der Versteigerung in einer Auktionshalle oder
- Ziffer 3sonst das mit dem Vollzug der Versteigerung betraute Vollstreckungsorgan.