Absatz eins,Bei der Tagsatzung ist über die erfolgten Anmeldungen und die von amtswegen zu beachtenden Ansprüche, sowie über die Reihenfolge und Art ihrer Befriedigung zu verhandeln.
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2008,
BG
Paragraph 128
01.03.2008
30.06.2021
EO
23/04 Exekutionsordnung
Ist anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 29. Februar 2008 bei Gericht einlangt vergleiche Paragraph 410, Absatz 3,).
Tatumstand, Exekutionstitel, Verteilungsbeschluss,
Widerspruchsprozess, Meistbotsverteilung
31.05.2021
10001700
NOR40096435