Altlastensanierungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2008,
BG
Paragraph 9 a,
01.04.2008
30.06.2017
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Ziffer 16 a, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2008, lautet: „Im Art. römisch eins Paragraph 9 a, Absatz 2, wird nach der Wortfolge „eine Anlage zur Herstellung von Brennstoffprodukten,“ die Wortfolge „einen Hochofen zur Herstellung von Roheisen, eine Anlage zur Herstellung von Produkten für das Einbringen in einen Hochofen zur Herstellung von Roheisen“ eingefügt und das Wort „Hauptzollamt“ durch das Wort „Zollamt“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... wird nach der Wortfolge „eine Anlage zur Herstellung von Brennstoffprodukten aus Abfällen,“ ...“.
Verbrennungsanlage
13.04.2021
10010583
NOR40096282