Absatz einsDisziplinarstrafen sind:
- Litera ader schriftliche Verweis;
- Litera bGeldstrafen bis zu 45 000 €;
- Litera cEinstellung der Ausübung des Patentanwaltsberufs bis zur Dauer eines Jahres; gegen einen Patentanwaltsanwärter ist statt dieser Strafe auf Verlust des Rechtes, seinen Dienstgeber gemäß Paragraph 26, Absatz eins, zu vertreten, bis zur Höchstdauer eines Jahres, sowie auf gleich lange Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem er zur Patentanwaltsprüfung antreten kann, zu erkennen;
- Litera dAusschluß von der Ausübung des Patentanwaltsberufes oder von der Praxis als Patentanwaltsanwärter.