Absatz eins,Ein Rezept im Sinne des Bundesgesetzes hat zu enthalten:
- Litera aDen Namen und Berufssitz des gemäß Paragraph eins, zur Verschreibung Berechtigten;
- Litera bden Namen der Person oder der Krankenanstalt, für die das Medikament bestimmt ist;
- Litera cdie Bezeichnung des verordneten Arzneimittels;
- Litera ddie Darreichungsform, Menge und Stärke des verordneten Arzneimittels;
- Litera edie Gebrauchsanweisung - bei Arzneispezialitäten jedoch nur dann, wenn der Verschreibende eine von der beigedruckten oder beigelegten Gebrauchsanweisung abweichende anordnet;
- Litera fbei Verschreibungen für ein Kind dessen Geburtsjahr;
- Litera gdas Ausstellungsdatum und
- Litera hdie Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur des Verschreibenden.