Kurztitel

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1991, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

30.06.2008

Text

Artikel römisch sechs

  1. Absatz eins,Wo im AVG oder im VStG von Behörden gesprochen wird, sind darunter die Verwaltungsorgane zu verstehen, für deren behördliches Verfahren diese Bundesgesetze gemäß Artikel römisch zwei, gelten.
  2. Absatz 2,Verwaltungsvorschriften im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze sind alle die verschiedenen Gebiete der Verwaltung regelnden, von den im Absatz eins, bezeichneten Behörden zu vollziehenden Gesetze – dieses Bundesgesetz inbegriffen –, Verordnungen, Staatsverträge und unmittelbar geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts.
  3. Absatz 3,Verwaltungsübertretungen im Sinne des VStG sind die von den im Absatz eins, bezeichneten Behörden zu ahndenden Übertretungen.
  4. Absatz 4,Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2008,)