Kurztitel

Deponieverordnung 2008

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 28,

Inkrafttretensdatum

01.03.2008

Abkürzung

DVO 2008

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Basisentwässerung

Paragraph 28,

  1. Absatz einsFür jede Deponie, ausgenommen eine Bodenaushubdeponie, ist ein Basisentwässerungssystem, bestehend aus einem Flächenfilter und darin verlegten Sickerwasserleitungen, zu errichten. Durch das Basisentwässerungssystem ist die dauerhafte Erfassung und Ableitung des anfallenden Deponiesickerwassers zu gewährleisten. Anhang 3 Kapitel 3 ist anzuwenden.
  2. Absatz 2Für das aus dem Deponiekörper abgeleitete Deponiesickerwasser ist außerhalb des Deponiekörpers, jedoch innerhalb des Deponiebereiches, ein ausreichend dimensioniertes Speicherbecken zu errichten. Die Baumaterialien müssen gegenüber dem zu erwartenden Sickerwasser chemisch beständig sein. Für geruchsintensives Sickerwasser ist ein geschlossenes Speicherbecken zu errichten. Kann das Auftreten einer Explosionsgefahr nicht ausgeschlossen werden, sind Einrichtungen für einen Explosionsschutz vorzusehen. Offene Speicherbecken sind durch Umzäunungen oder adäquate Maßnahmen zu sichern.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20005653

Dokumentnummer

NOR40095300