Deponieverordnung 2008
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 2008,
römisch fünf
Paragraph eins
01.03.2008
01.04.2021
DVO 2008
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Ziel dieser Verordnung ist es, durch die Festlegung betriebsbezogener und technischer Anforderungen in Bezug auf Deponien und Abfälle, Maßnahmen und Verfahren vorzusehen, mit denen während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt, insbesondere die Verschmutzung von Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Luft, und auf die globale Umwelt, einschließlich des Treibhauseffekts, und alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weitest möglich vermieden oder vermindert werden.
13.04.2021
20005653
NOR40095273