Absatz eins,Der von der Landesregierung organisierte Weiterbildungskurs hat insgesamt 9 Stunden und folgende Inhalte zu umfassen:
- Ziffer einsKenntnis über Drogensubstanzen und der derzeitigen Marktsituation, Stoffkunde, 1 Stunde;
- Ziffer 2Vermittlung des Wissens über Drogenwirkungen, Kenntnisse über Alkohol- und Medikamentenwirkung, 1 Stunde;
- Ziffer 3Erkennen von Drogenwirkungen beim Straßenverkehrsteilnehmer, spezifische Untersuchungen, Untersuchungsgang, 1 Stunde;
- Ziffer 4Erkennen einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Medikamente bei Fahrzeuglenkern für klinische Untersuchung, 1 Stunde;
- Ziffer 5Zusammenfassende Abschlussgutachtenerstellung (Bewertung der Blut/Harnanalyse aus dem Labor und Abschlussgutachtenerstellung), 1 Stunde;
- Ziffer 6Rechtskunde, Kenntnisse der maßgeblichen verkehrsrechtlichen und suchtmittelrechtlichen Bestimmungen; Rechtskenntnisse über Gutachtenerstellung, Stellung des Gutachters im Gesamtverfahren, 4 Stunden.