Absatz eins,Packungen von Tabakerzeugnissen, die zum Rauchen bestimmt sind, müssen auf der am ehesten ins Auge fallenden Breitseite (Vorderseite) der Packung mit dem allgemeinen Warnhinweis
- Ziffer eins“Rauchen kann tödlich sein.” oder
- Ziffer 2“Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.” versehen werden.