Kurztitel

Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 789 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Text

Artikel römisch eins

  1. Absatz eins,Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im Artikel römisch zwei dieses Bundesgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
  2. Absatz 2,Anmerkung, Durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 59,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)
  3. Absatz 3,Mit der Vollziehung dieses Artikels ist die Bundesregierung betraut.