Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2007,
Paragraph 62 f
01.01.2008
13.12.2012
Hat ein Pflegling seine Vertragserklärung während seines Aufenthalts in der Krankenanstalt abgegeben, so ist diese unwirksam, wenn sie unter solchen Umständen abgegeben wurde, die einen Rücktritt gemäß Paragraph 3, Konsumentenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1979,, in der geltenden Fassung, rechtfertigen.