Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2007,
BG
Paragraph 285 e
01.01.2008
StPO
25/01 Strafprozess
Bei der nichtöffentlichen Beratung über eine zum Vorteile des Angeklagten ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde kann dieser,, sofort Folge gegeben werden, wenn sich zeigt, daß die Anordnung einer neuen Hauptverhandlung nicht zu vermeiden ist, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Sache selbst aber noch nicht einzutreten hat. Gleiches gilt, wenn nach dem 11. Hauptstück oder Paragraph 37, SMG vorzugehen sein wird.
Zurückverweisung
06.08.2025
10002326
NOR40093938