Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2007,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 505

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Abkürzung

StPO

Index

25/01 Strafprozess

Text

Paragraph 505,

Ladungen und Anordnungen, Entscheidungen und sonstige Schriftstücke sind Soldaten in der Regel durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando zuzustellen. Dieses hat das rechtzeitige Erscheinen des Geladenen zu veranlassen und ihn nötigenfalls auch von Amts wegen zum Termin vorzuführen.

Anmerkung

Artikel römisch eins, Ziffer 229, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2007, lautet: „Im Paragraph 505, werden ... und die Wendung „ohne ein besonderes darauf gerichtetes Ersuchen dem Gericht“ durch die Wendung „von Amts wegen zum Termin“ ersetzt.“. Die zu ersetzende Wendung lautet richtig: „ohne ein besonderes darauf gerichtetes Ersuchen dem Gerichte“.

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2025

Gesetzesnummer

10002326

Dokumentnummer

NOR40093598