Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2007,
BG
Paragraph 505
01.01.2008
StPO
25/01 Strafprozess
Ladungen und Anordnungen, Entscheidungen und sonstige Schriftstücke sind Soldaten in der Regel durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando zuzustellen. Dieses hat das rechtzeitige Erscheinen des Geladenen zu veranlassen und ihn nötigenfalls auch von Amts wegen zum Termin vorzuführen.
Artikel römisch eins, Ziffer 229, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2007, lautet: „Im Paragraph 505, werden ... und die Wendung „ohne ein besonderes darauf gerichtetes Ersuchen dem Gericht“ durch die Wendung „von Amts wegen zum Termin“ ersetzt.“. Die zu ersetzende Wendung lautet richtig: „ohne ein besonderes darauf gerichtetes Ersuchen dem Gerichte“.
19.08.2025
10002326
NOR40093598