Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 52

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Text

52. VERWENDUNGSGRUPPE P 3

Ernennungserfordernisse:

Allgemeine Bestimmungen

Gemeinsame Erfordernisse

52.1. Erlernung eines Lehrberufes und Verwendung als Facharbeiter im erlernten Lehrberuf.

Erlernung eines Lehrberufes

52.2. Auf den geforderten Nachweis der Erlernung eines Lehrberufes ist Ziffer 3 Punkt 13, anzuwenden.

Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

Anwendung von Bestimmungen der Ziffer 4 und 5

52.3. Ziffer 4 Punkt 8, Absatz eins, (mit Ausnahme der Litera c,) und die Ziffer 5 Punkt 9 bis 5 Punkt 15 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Ziffer 5 Punkt 11, (Militärhundeführer) an die Stelle der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 5 die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe P 3 tritt.