Absatz eins,Die Zeit eines mindestens einjährigen Karenzurlaubes nach Paragraph 75, ist auf Antrag für zeitabhängige Rechte zu berücksichtigen, wenn dieser
- Ziffer einszur Begründung eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses zu einem Unternehmen gemäß Paragraph 17, Absatz eins a, PTSG oder zu einem Unternehmen, an dem ein Unternehmen gemäß Paragraph 17, Absatz eins a, PTSG direkt oder indirekt beteiligt ist, oder
- Ziffer 2überwiegend aus betrieblichen Gründen im Sinne des Paragraph 17 a, Absatz 9, PTSG
gewährt wird. Ein Antrag auf Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte nach Ziffer eins, oder 2 kann rechtswirksam nur gleichzeitig mit dem Antrag auf Gewährung des Karenzurlaubes gestellt werden.