Absatz eins,Bei der nichtöffentlichen Beratung kann die Nichtigkeitsbeschwerde sofort zurückgewiesen werden:
- Ziffer einswenn sie schon gemäß Paragraph 285 a, hätte zurückgewiesen werden sollen oder wenn der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund bereits durch eine in derselben Sache ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes beseitigt ist;
- Ziffer 2wenn die Nichtigkeitsbeschwerde sich auf die im Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 und 11 oder im Paragraph 281 a, angegebenen Nichtigkeitsgründe stützt und der Oberste Gerichtshof einstimmig erachtet, daß die Beschwerde, ohne daß es einer weiteren Erörterung bedarf, als offenbar unbegründet zu verwerfen sei.