wenn sich zeigt, daß das Strafverfahren ohne den Antrag eines gesetzlich berechtigten Anklägers eingeleitet oder gegen dessen Willen fortgesetzt worden sei;
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2007,
BG
Paragraph 259
01.01.2008
StPO
25/01 Strafprozess
Der Angeklagte wird durch Urteil des Schöffengerichts von der Anklage freigesprochen:
Freispruch
30.05.2025
10002326
NOR40093230