Kurztitel

Suchtmittelgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 33,

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Text

4. Abschnitt
Weitere strafrechtliche Bestimmungen

Zusammentreffen mit Finanzvergehen

Paragraph 33,

Hat der Täter durch dieselbe Tat eine Straftat nach den Paragraphen 27,, 28, 28a, 30, 31 oder 31a dieses Bundesgesetzes und ein Finanzvergehen begangen, so entfällt mit dem Schuldspruch oder mit dem vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung oder mit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nach den Paragraphen 35 und 37 dieses Bundesgesetzes die Strafbarkeit wegen des Finanzvergehens.