Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, dass die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Albanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2007,
Artikel 13,
01.02.2008
Geschehen zu Tirana, am 29. Juni 2007
in zwei Urschriften, in deutscher und albanischer Sprache, von denen beide gleichermaßen authentisch sind.