Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Albanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2007,
Artikel 9,
01.02.2008
Soweit in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, trägt jede Vertragspartei die ihr aus der Anwendung dieses Abkommens entstehenden Kosten selbst.