Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Albanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2007,
Artikel 7,
01.02.2008
Im Bedarfsfall können leitende Beamte der zuständigen Behörden der Vertragsparteien Konsultationen führen, um Mittel und Wege zur effektiven Anwendung des vorliegenden Abkommens sowie mögliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Zusammenarbeit zu erörtern.