Kurztitel

Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 122 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

18.04.2007

Text

ANHANG
Betreffend Artikel 2

Liste sonstiger Formen der schweren internationalen Kriminalität, mit denen sich Europol ergänzend zu den bereits in Artikel 2 Absatz 1 vorgesehenen Formen der Kriminalität unter Wahrung des Ziels von Europol im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 im Rahmen seiner Zuständigkeit befasst:

Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit:

Straftaten gegen fremdes Vermögen und staatliches Eigentum sowie Betrug:

Illegaler Handel und Straftaten gegen die Umwelt:

Was die in Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens aufgeführten Formen der Kriminalität betrifft, so bedeutet

Die in Artikel 2 und im Anhang aufgeführten Kriminalitätsformen werden von den zuständigen nationalen Behörden nach den Rechtsvorschriften ihrer jeweiligen Staaten beurteilt.

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3) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1989,

4) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 1997,