Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den
österreichischen Zuckersektor
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 295 aus 2007,
Paragraph 10
30.10.2007
30.06.2008
Antrag auf Umstrukturierungsbeihilfe
Paragraph 10, (1) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft spricht über einen Antrag nach Artikel 4, Absatz eins und über einen zusätzlichen Antrag nach Artikel 4, Absatz eins a, der Verordnung (EG) Nr. 320 aus 2006, in Verbindung mit Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 968 aus 2006, bescheidmäßig ab. Der AMA ist jeweils eine Kopie des Bescheides zu übermitteln.