Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2007,
Paragraph 10,
01.01.2011
31.12.2013
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz BHG zu bedecken und auszugleichen.