Kurztitel

Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10,

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Negative Unterschiedsbeträge

§ 10.

Negative Unterschiedsbeträge sind gemäß § 17a Abs. 4 und 5 erster bis dritter Satz BHG zu bedecken und auszugleichen.