Absatz eins,Es werden Referenzwerte für die Nettostromerzeugung der Anlage in Höhe von 350 Tonnen Kohlendioxid pro Gigawattstunde bzw. für die Nettowärmeerzeugung der Anlage in Höhe von 175 Tonnen Kohlendioxid pro Gigawattstunde festgelegt. Der Potentialfaktor lässt sich durch folgende Gleichung darstellen, wobei als Allokationsbasis jene gemäß Paragraph 4, Ziffer eins, bzw. Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, zu verstehen ist:
PF Anlage = (Nettostromerzeugung * 350 + Nettowärmeerzeugung * 175) / Allokationsbasis Anlage
Der Potentialfaktor beträgt maximal 1,05 und nicht weniger als 0,65.