Kurztitel

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2007,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.03.2008

Abkürzung

VGÜ

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Gesundheitliche Eignung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit besteht, ist nicht zulässig, wenn durch ein vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin vorgelegtes ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass sein/ihr Gesundheitszustand eine derartige Tätigkeit nicht zulässt.
  2. Absatz 2,Dies gilt nicht für Tätigkeiten unter Einwirkungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins,

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2026

Gesetzesnummer

10009034

Dokumentnummer

NOR40090966