Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, dass die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2007,
Artikel 9
01.09.2007
Geschehen zu Wien, am 5. Mai 2006
in zwei Urschriften, jede in deutscher Sprache und in den Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina (bosnisch, kroatisch und serbisch), wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind.