Absatz eins,Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer
- Ziffer einsRessortbezogenes Verfassungsrecht sowie Wehrrecht,
- Ziffer 2Ressortbezogenes Völkerrecht sowie Recht der Europäischen Union,
- Ziffer 3Ressortbezogenes Verwaltungs- und Zivilrecht,
- Ziffer 4Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten und
- Ziffer 5Haushaltsrecht des Bundes.
Das Anforderungsniveau der Prüfungsfächer ergibt sich aus den Lehrinhalten der Anlage 2.