Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2007,
Vertrag - Energiegemeinschaft
Artikel 15
01.09.2007
19/20 Amtssitzabkommen
Neben den in Artikel 14 genannten Privilegien und Immunitäten genießen der Direktor des Sekretariats sowie höherrangige Mitarbeiter in Vertretung des Direktors während dessen Abwesenheit, die gleichen Privilegien und Immunitäten, Befreiungen und Möglichkeiten, wie sie auch den Leitern bzw. Mitgliedern vergleichbaren Ranges von diplomatischen Vertretungen eingeräumt werden, sofern sie nicht österreichische Staatsbürger sind oder ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Österreich haben.
17.02.2025
20005423
NOR40090618