Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2007,
Vertrag - Energiegemeinschaft
Artikel 14
01.09.2007
19/20 Amtssitzabkommen
1) Die Angestellten des Sekretariats genießen in und gegenüber der Republik Österreich folgende Privilegien und Immunitäten:
2) Die Angestellten des Sekretariats sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Familienmitglieder, auf die sich das Abkommen bezieht, sind von den Geldleistungen aus dem Ausgleichfonds für Familienbeihilfen oder einer Einrichtung mit gleichartigen Funktionen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn diese Personen österreichische Staatsbürger oder durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen gleichgestellte Staatsangehörige eines anderen Staates oder Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind.
Erbschaftssteuer, Einfuhrverbot, Einfuhrbeschränkung
11.03.2025
20005423
NOR40090617