Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2007,
Vertrag - Energiegemeinschaft
Artikel 7
01.09.2007
19/20 Amtssitzabkommen
Die österreichischen Behörden werden entsprechende Vorsorge treffen, um zu gewährleisten, dass die Ruhe des Sitzes nicht durch Personen oder Personengruppen gestört wird, die ihn ohne Erlaubnis zu betreten versuchen.
17.02.2025
20005423
NOR40090610