Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2007,
Vertrag – Luxemburg
Artikel 3,
01.09.2007
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Die für eine Gemeinschaftsproduktion vorgesehenen Vergünstigungen werden Produzenten gewährt, die über eine gute technische und finanzielle Organisation sowie über ausreichende Berufsqualifikation verfügen.
Der Antrag auf Anerkennung einer Gemeinschaftsproduktion ist unter Berücksichtigung der in der Anlage zu diesem Abkommen enthaltenen Durchführungsbestimmungen bei den jeweils zuständigen Behörden zu stellen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Abkommens.
10.02.2025
20005422
NOR40090592